Dichtheitsprüfung – Informationen für Eigentümer im Kreis Pinneberg
Ob privates Wohnhaus, vermietete Immobilie oder Gewerbebetrieb – alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Abwasserleitungen in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten. Dies umfasst sowohl die regelmäßige Kontrolle als auch die Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsanlagen.
In Schleswig-Holstein gelten dabei die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 60 WHG) sowie die DIN 1986-30, die vom Land im März 2024 offiziell eingeführt wurde. Für Grundstücke im Kreis Pinneberg gelten zudem Fristen für die erstmalige und wiederkehrende Dichtheitsprüfung, insbesondere in Wasserschutzgebieten.
Die Dichtheitsprüfung ist:
- bei Neubauten verpflichtend vor Inbetriebnahme,
- bei Altanlagen fristgebunden je nach Lage und Nutzung,
- bei Sanierungen oder Umbauten erneut durchzuführen.
Ziel dieser Vorschriften ist der Schutz von Boden, Grundwasser und öffentlicher Infrastruktur vor schädlichem Abwasseraustritt. Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei der Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung Ihrer Abwasserleitungen – nach den anerkannten Regeln der Technik.
Auf dieser Seite finden Sie:
- einen Überblick über Ihre gesetzlichen Pflichten,
- aktuelle Fristen und Anforderungen im Kreis Pinneberg,
- sowie offizielle Quellen zur Orientierung.
Sie sind unsicher, ob Ihr Objekt betroffen ist?
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie unverbindlich.
Dichtheitsprüfung – gesetzliche Pflicht gemäß § 60 WHG und
DIN 1986-30
Jede Grundstücksentwässerungsanlage muss dauerhaft sicherstellen, dass kein Abwasser ins Erdreich austritt. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz (§ 60 Abs. 1 WHG) bundesweit verbindlich vor:
„Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.“
Damit ist klar: Grundstückseigentümer tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Leitungen dicht, funktionsfähig und ordnungsgemäß dokumentiert sind.
In Schleswig-Holstein gilt zusätzlich die DIN 1986-30, die im März 2024 offiziell für alle privaten Grundstücksentwässerungsanlagen eingeführt wurde. Diese Norm legt fest, wann, wie oft und wie die Dichtheitsprüfung durchzuführen ist.
Fristen im Kreis Pinneberg
Der Kreis Pinneberg hat für verschiedene Zonen und Anlagenarten klare Fristen festgelegt – unterteilt nach Wasserschutzgebieten und Art der Abwassereinleitung (häuslich/gewerblich):
Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite des Kreises Pinneberg.
Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie über die Gemeinde, den Kreis oder Geoportale ermitteln.
Warum eine vorzeitige Dichtheitsprüfung sinnvoll ist
Auch wenn Ihr Grundstück erst zu einem späteren Zeitpunkt prüfpflichtig ist – beispielsweise bis spätestens 31.12.2040, bietet eine frühzeitige Prüfung klare Vorteile:
- Rechtssicherheit mit Langzeitwirkung: Laut Vorgaben des Kreises Pinneberg gilt eine vorzeitig durchgeführte Dichtheitsprüfung als fristgerecht, als wäre sie im eigentlichen Fristjahr (z. B. 2040) erfolgt. Das bedeutet:
Wer jetzt prüft, muss erst nach Ablauf des regulären Intervalls (z. B. 20 oder 30 Jahre) wieder prüfen lassen. - Zeit- & Kostenvorteil: Frühzeitig handeln heißt: kein Prüfungsstau, keine Terminnot, keine teure „Last-Minute“-Sanierung.
- Wertsteigerung: Eine dokumentierte, dichte Entwässerungsanlage ist ein Pluspunkt bei Verkauf oder Vermietung.
- Sanierungsfreiheit nutzen: Sollten Mängel entdeckt werden, haben Sie ausreichend Zeit, diese zu beheben – ohne Auflagen oder Fristdruck.
- Ökologisches Zeichen setzen: Sie leisten aktiv einen Beitrag zum Schutz von Grundwasser und Umwelt.
Gut zu wissen:
Die Kreisverwaltung Pinneberg erkennt frühzeitig erstellte Prüfungen vollwertig an. Das schafft Ihnen langfristige Planungssicherheit und schützt vor zukünftigen Verschärfungen.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Gesetze-im-Internet.de – WHG § 60
- DIN 1986-30: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Betrieb und Wartung
(Hinweis: Diese Norm ist kostenpflichtig über den Beuth-Verlag erhältlich.)
- Einführungserlass des Landes Schleswig-Holstein zur DIN 1986-30 (März 2024):
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
- Fristenregelung & Auslegungshilfe Kreis Pinneberg:
Offizielle Seite des Kreises Pinneberg – Abwasser / Dichtheitsprüfung
- Schleswig-Holstein Umweltportal (zur Lage in Wasserschutzgebieten):
Schleswig-Holstein Umweltportal